Auch als der Straf- und Zivilkläger den Beschuldigten gebeten habe, sich zu beruhigen, habe der Beschuldigte nicht von ihm abgelassen. Als der Straf- und Zivilkläger den Beschuldigten beim Lift (in der Nähe der Bushaltestelle) zu seiner Verteidigung von sich weggeschubst habe, habe der Beschuldigte an die Kapuze der Jacke des Straf- und Zivilklägers gegriffen und ihn zu Boden gerissen. Als der Straf- und Zivilkläger am Boden gelegen sei, habe sich der Beschuldigte über den Straf- und Zivilkläger begeben und begonnen mit den Fäusten ins Gesicht des Straf- und Zivilklägers zu schlagen/boxen (mindestens vier bis fünf Mal).