Der Beschuldigte sei am 21.02.2022, ca. 17:50 Uhr, in N.________(Ortschaft) (bei den Bushaltestellen am Bahnhof) unvermittelt auf den Straf- und Zivilkläger, welcher sich auf dem Nachhausweg befunden habe, losgegangen. Der Beschuldigte habe versucht, den Straf- und Zivilkläger ca. zwei bis drei Mal mit der Faust zu schlagen, wobei der Straf- und Zivilkläger habe ausweichen können respektive der Beschuldigte nicht getroffen habe. Auch als der Straf- und Zivilkläger den Beschuldigten gebeten habe, sich zu beruhigen, habe der Beschuldigte nicht von ihm abgelassen.