Im Ergebnis erachtet die Kammer gestützt auf die glaubhaften Aussagen der Geschädigten sowie die Eingeständnisse des Beschuldigten 2 als erstellt, dass der Beschuldigte 2 die Geschädigte am 16./17. Februar 2019 auf dem Sofa im Wohnzimmer des Beschuldigten 1 in die Rückenlage drehte, sich auf sie legte, sie an den Handgelenken festhielt und sie an Bauch, Hüfte und unter der Brust berührte. Dabei flüsterte er ihr ins Ohr, dass sie es doch auch wolle. Die Geschädigte sagte ihm, er solle sie in Ruhe lassen und versuchte ihn zu beissen, wenn er sie küssen wollte.