Er fragte mich, wie alt ich bin. Ich sagte 15, er sagte 19» [pag. 132 Z. 80 ff.]) erachtet die Kammer mit der Vorinstanz als erstellt, dass der Beschuldigte 2 im Wissen um das Alter der Geschädigten handelte. 7.2.8 Beweisergebnis Im Ergebnis erachtet die Kammer gestützt auf die glaubhaften Aussagen der Geschädigten sowie die Eingeständnisse des Beschuldigten 2 als erstellt, dass der Beschuldigte 2 die Geschädigte am 16./17. Februar 2019 auf dem Sofa im Wohnzimmer des Beschuldigten 1 in die Rückenlage drehte, sich auf sie legte, sie an den Handgelenken festhielt und sie an Bauch, Hüfte und unter der Brust berührte.