51 Gleich anschliessend präzisierte sie indes von sich aus, sich nicht mehr zu erinnern, ob sie es dem Beschuldigten 2 so direkt gesagt habe (pag. 1267 Z. 16 f. und Z. 31 f.). Auf Nachfrage, ob sie ein älteres Alter angegeben habe, antwortete die Geschädigte: «Nein. Ich wüsste nicht, warum. Weil ich habe mich an diesem Abend so unwohl gefühlt. Warum sollte ich dann noch sagen, ich sei älter, als ich bin?» (pag. 1267 Z. 40 ff.).