widersprüchlichen Aussagen den Schluss zu, dass es sich um ausweichende Schutzbehauptungen handelte, die er stetig anpasste. Hervorzuheben ist jedoch, dass I.________ in den Augen des Beschuldigten 2 am jüngsten wirkte und er wusste, dass sie minderjährig war. Vor dem Hintergrund der glaubhaften Aussagen von I.________ und dem Umstand, dass der Beschuldigte 2 I.________ als am jüngsten wahrnahm und wusste, dass die anderen Mädchen um die 17 Jahre alt waren, erachtet es das Gericht als erstellt, dass der Beschuldigte 2 über das wahre Alter von I.________ Bescheid wusste und dies nicht bloss in Kauf nahm. Entsprechend handelte er im Wissen darum, dass I.________ 15 Jahre alt war.