Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb sie dies erfunden haben sollte. Dass sie sich anlässlich der Hauptverhandlung nicht mehr zu erinnern vermochte und dies auch entsprechend einräumte, lässt das Gericht nicht an ihren bisherigen Aussagen zweifeln, sondern zeigt die Aufrichtigkeit von I.________ und ihr Bemühen, die Aussagen so korrekt wie möglich auszugestalten. Dies gilt insbesondere für den Umstand, dass der Beschuldigte 2, welcher zum Tatzeitpunkt 22-jährig war, ein falsches Alter angegeben haben soll. Auch an dieser Stelle sind die Aussagen von I.________ glaubhaft.