Demgegenüber sind in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 22. Dezember 2020, mithin rund 14 Monate später, keine Wissensoder Erinnerungslücke mehr beim Beschuldigten 2 auszumachen. Vielmehr gab er auf Vorhalt der Aussagen der Geschädigten, wonach er sie u.a. an den Händen gehalten und sie sich nicht mehr habe bewegen können, weshalb sie die Beine zusammengepresst und versucht habe, sich abzuwenden und ihn getreten habe, an: «Ich weiss nicht wieso sie das so sagt. Es war nicht so. Es war die ganze Zeit alles gut. Von meiner Seite stimmt es nicht. Ich habe ihr das so geflüstert. Ich habe sie aber nicht festgehalten. Ich habe nichts mit Zwang gemacht» (pag.