Wie soll ich es sagen, wenn ich es nicht weiss. [I]ch weiss es nicht mehr» (pag. 58 Z. 270 f.). Weiter antwortete er anschliessend auf Frage, was er alles gesagt habe, um die Geschädigte verbal zum Geschlechtsverkehr zu überreden: «Ich weiss nicht mehr alles» (pag. 58 Z. 277 f.). Demgegenüber sind in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 22. Dezember 2020, mithin rund 14 Monate später, keine Wissensoder Erinnerungslücke mehr beim Beschuldigten 2 auszumachen.