Er habe gefragt, was los sei, weshalb sie so schüchtern sei und ob alles gut sei (p. 72 Z. 289 f.). Anlässlich der Hauptverhandlung betonte er erneut, dass er I.________ nicht «gewaltmässig» festgehalten habe (p. 642 Z. 44 f.) und blieb bei seinen bisherigen Aussagen (p. 643 Z. 2 ff.). Auf Frage, weshalb er nicht sofort aufhörte, als sie gesagt habe, dass sie nicht wolle, gab er an, nicht lange weiterprobiert zu haben (p. 643 Z. 14). Was die Verwendung des Fixleintuchs betrifft, gab er zunächst an, mit diesem Y.________ und V.________ zugedeckt zu haben (p. 59 Z. 306 ff.).