46 7.2.6 Aussagen des Beschuldigten 2 Die Vorinstanz würdigte die Aussagen des Beschuldigten 2 wie folgt (pag. 786 ff., S. 34 ff. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung; Hervorhebung im Original): Auch die Aussagen des Beschuldigten 2 vermögen an der Glaubhaftigkeit der Schilderungen von I.________ nichts zu ändern: Angesprochen auf allfällige sexuelle Handlungen mit I.________ gab der Beschuldigte 2 an, diese seien nicht gegen ihren Willen gewesen. Es sei nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen.