Bereits vor Vorinstanz habe sie gesagt, sie wisse nicht mehr, für was der Beschuldigte 2 das Leintuch benutzt habe. Somit sei nicht erstellt, dass der Beschuldigte 2 der Geschädigten das Leintuch um den Hals gewickelt und ihre Hände gefesselt habe (pag. 1382). Auch dieser Schlussfolgerung kann die Kammer nicht folgen. Zwischen dem Vorfall und den beiden Gerichtsverhandlungen sind knapp vier resp. knapp sechs Jahre vergangen, wobei die Geschädigte den Vorfall zusätzlich verdrängen und nichts damit zu tun haben will. Bereits aus diesem Grund ist auf die früheren Aussagen abzustellen.