1265 Z. 3 ff.). Auf Nachfrage präzisierte die Geschädigte, dass der Beschuldigte 2 unter die Unterhose sei (pag. 1266 Z. 3), sie geküsst habe, als er auf ihr gelegen sei, und sie versucht habe, ihn zu beissen (pag. 1266 Z. 13 f.). Weiter präzisierte sie, er habe sie mit einer Hand festgehalten und mit der anderen sei er runtergegangen. Sie habe um Hilfe gebetet, weil sie nicht gewusst habe, wie sie sich selber helfen soll. Das habe ihn dann schockiert und er sei gegangen (pag. 1266 Z. 26 ff.).