Anlässlich der Berufungsverhandlung wiederholte die Geschädigte im freien Bericht, der Beschuldigte 2 habe sich auf sie gelegt, mehrmals auf sie eingeredet, dass sie das auch möchte und nicht so tun soll. Er sei mit der Hand runter und oben drauf und habe sie gleichzeitig gehalten. Reingegangen sei er nicht. Sie habe die ganze Zeit die Beine überkreuzt gehabt und sich so gewehrt, aber sie habe nicht schlagen, nicht schreien können, sie habe sich nicht getraut. Sie habe gar nicht realisiert, was eigentlich passiere. Nachher habe sie etwas zu ihm gesagt (pag. 1264 Z. 19 ff.), da habe er gemerkt, dass es nicht gut sei, was er mache, und sei aufgestanden und gegangen (pag. 1265 Z. 3 ff.).