Beispielsweise fragte die Geschädigte am Ende der Befragung durch die Kammer unter Tränen, ob sie noch einmal werde kommen müssen, und führte in eindrücklicher Weise aus, sie wolle wirklich nicht noch einmal über diese Sache sprechen, sie könne das Ganze nicht immer wieder von vorne durchmachen und alles erzählen und sich immer wieder selber damit konfrontieren. Für sie sei das langsam nicht mehr tragbar, es sei für sie bereits Monate im Voraus verletzend und fast nicht mehr möglich. Sie sei in Ausbildung und das Verfahren lenke sie von so vielen Sachen ab (pag. 1269 Z. 5 ff.).