Anlässlich der Berufungsverhandlung konnte sich die Kammer sodann ein eigenes Bild der Geschädigten machen und hat nach dem gewonnenen Eindruck keine Zweifel daran, dass die Geschädigte tatsächlich nichts mit dem Verfahren zu tun haben will und nur daran teilnimmt, weil sie muss. Beispielsweise fragte die Geschädigte am Ende der Befragung durch die Kammer unter Tränen, ob sie noch einmal werde kommen müssen, und führte in eindrücklicher Weise aus, sie wolle wirklich nicht noch einmal über diese Sache sprechen, sie könne das Ganze nicht immer wieder von vorne durchmachen und alles erzählen und sich immer wieder selber damit konfrontieren.