Im Weiteren ergänzte sie, dass der Beschuldigte 2 sie aufs Sofa runtergezogen habe und anschliessend gemacht habe, was er wollte (p. 136 Z. 232 f.). Zu den Berührungen führte sie aus, er habe zuerst beide Hände festgehalten, anschliessend eine gelöst und ihr zwischen die Beine gefasst. Er habe ihr immer gesagt «du willst es auch», habe ihr richtig einreden wollen, dass sie es wolle. Er sei in ihre Hose, ohne diese zu öffnen. Sie wisse nicht, ob er sie an den Brüsten berührt habe (p. 137 Z. 243 ff.). Auch an der Hauptverhandlung bestätigte I.________ ihre bisherigen Aussagen (p. 628 Z. 7.).