__ den Beschuldigten 2 nicht übermässig. So gibt sie beispielsweise an, dass er das Leintuch nicht angezogen und später von ihr abgelassen habe. Auf Nachfrage gab I.________ weiter an, der Beschuldigte 2 habe ihr den Pullover nach oben gezogen, ihr die Jeanshosen geöffnet und mit der Hand nach unten gegriffen. Sie habe die Beine zusammengeklemmt, aber er habe es immer wieder versucht (p. 110 Z. 321 ff.). Er sei auch unter die Unterwäsche, direkt auf die Haut gegangen. Sie vergebe ihm und möchte ihn jedoch nicht mehr sehen, sie sei froh, wenn es durch sei (p. 110 Z. 326 ff.). Er sei mit den Händen nicht in ihre Vagina eingedrungen, habe sie jedoch «oben dran» berührt (p. 111 Z. 347).