Sie habe noch lange Zeit Abdrücke von seinen Fingernägeln gehabt. Diese habe sie der Privatklägerin später gezeigt (p. 109 Z 264). Als er sie habe ausziehen wollen, habe sie angefangen sich zu wehren und leise zu ihm gesagt, er solle sie in Ruhe lassen – geschrien habe sie nicht. Jedes Mal wenn er sie habe küssen wollen, habe sie versucht ihn zu beissen und ihn auch mit den Beinen «gstüpft». Irgendwann habe er aufgehört, habe ein blaues Leintuch geholt und es ihr einmal um den Hals gelegt und ihre Hände so reingelegt, dass sie sie nicht habe bewegen können. Zusätzlich habe er sie an den Handgelenken gehalten.