Irgendwann hätten sie sich hingelegt und «die Jungs» hätten eine Art Kissenwand auf dem Sofa zwischen ihr und der Privatklägerin gebaut (p. 109 Z. 256 f.). Der Beschuldigte 2 habe sie an den Handgelenken auf den Rücken gedrückt, so dass sie die Privatklägerin nicht mehr habe sehen können. Sie habe noch ein paar Mal «E.________, E.________» gesagt, um zu überprüfen, ob sie noch wach sei, habe aber keine Antwort erhalten. Der Beschuldigte 2 habe ihr die ganze Zeit ins Ohr geflüstert, dass sie es doch auch wolle und sie nicht so scheu sein solle (p. 109 Z. 262 f.). Sie habe noch lange Zeit Abdrücke von seinen Fingernägeln gehabt.