__ Aussagen zur von der Privatklägerin geltend gemachten Vergewaltigung in der Nacht vom 16./17.02.2019 machte, schilderte sie sämtliche Ereignisse vom Zeitpunkt an, als sie, die Privatklägerin und die beiden Beschuldigten sich auf das Sofa begaben (p. 109 Z. 239 ff.). Dabei führte sie aus, dass sie sich nach dem Gespräch auf der Toilette mit der Privatklägerin […], aufrecht hinsetzte und «die Jungs» anfingen, sie und die Privatklägerin zu berühren (p. 109 Z. 255). Irgendwann hätten sie sich hingelegt und «die Jungs» hätten eine Art Kissenwand auf dem Sofa zwischen ihr und der Privatklägerin gebaut (p. 109 Z. 256 f.).