Dann soll er eine Hand gelöst, der Geschädigten unter die Unterhose zwischen die Beine gegriffen und seine Hand auf ihren Venushügel gelegt haben. Dabei soll sie die Beine zusammengeklemmt und versucht haben, den Beschuldigten 2 wegzuschubsen resp. sich zur Seite bewegt und versucht haben, ihn ein oder zwei Mal zu treten. Als sie «Bitte lieber Gott hilf mer» gesagt haben soll, soll er von ihr abgelassen haben und nach Hause gegangen sein. Der Beschuldigte 2 soll gewusst haben, dass die Geschädigte zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alt war, eventualiter soll er ihre damalige Minderjährigkeit in Kauf genommen haben (pag.