Weitere Abwehrhandlungen waren der Privatklägerin situationsbedingt nicht möglich. Der Beschuldigte 1 beendete die Penetration, onanierte und ejakulierte schliesslich auf den Rücken der Privatklägerin, die sich von ihm weggedreht und auf die Seite gelegt hatte. 7.2 Vorwürfe gegen den Beschuldigten 2 7.2.1 Angeklagter Sachverhalt Mit Anklageschrift vom 21. Dezember 2021 wird dem Beschuldigten 2 in Ziff. I.B.1 vorgeworfen, er soll I.___