39 Geschlechtsverkehrs ergibt. Gemäss Protokoll handelte es sich dabei um die erste Notfallkontrazeption. Weiter gab die Privatklägerin das Kondom als aktuelle Verhütungsmethode an mit dem handschriftlichen Hinweis «wenn freiwillig». Schliesslich findet sich im Protokoll der Hinweis, dass aufgrund des unfreiwilligen Geschlechtsverkehrs eine ärztliche Untersuchung empfohlen wurde (pag.