101 Z. 429 f.). Auch der Beschuldigte 1 gab an, nicht verhütet zu haben (vgl. E. III.7.1.8 hiervor). Im Abgabeprotokoll der oralen Notfallkontrazeption wird die am 19. Februar 2019 um 14:00 Uhr erfolgte Einnahme der «Pille danach» aufgrund eines 60 Stunden vorher stattgefundenen ungeschützten Geschlechtsverkehrs bestätigt, was gemäss Rückrechnung den 17. Februar 2019, 02:00 Uhr, als Zeitpunkt des