Erörterung der Verhütungsfrage ungeschützt den Beischlaf vollzieht, wobei er überdies festhielt, er habe ohne Kondom «in ihr drin» ejakuliert (pag. 636 Z. 38 f.). Im Ergebnis erachtet die Kammer die Aussagen des Beschuldigten 1 zum Kerngeschehen als widersprüchlich, konstruiert und mithin unglaubhaft.