Er versucht die Verantwortung für sein Handeln auf die Privatklägerin abzuwälzen, sich zu schützen, sich in einem guten Licht dazustellen und die Situation so darzustellen, als wäre er – wieder einmal – zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen (vgl. seine entsprechende Aussage p. 637 Z. 34 ff.). Insgesamt finden sich keine Emotionen, Details oder Dialoge in seinen Aussagen – sie erscheinen allesamt oberflächlich. Nach dem Gesagten kann nicht auf die Aussagen des Beschuldigten abgestellt werden. Der Beschuldigte 1 nutzte den Zustand der Privatklägerin aus und holte sich, was er wollte.