35 fend Verhütung erscheint nachgeschoben und fehlte bei seinen vorgängigen Schilderungen. Das Gericht erachtet es zudem nicht als nachvollziehbar, dass die Privatklägerin und der Beschuldigte 1 nach rund 1-2 Stunden Schlaf, morgens um 05:00 Uhr zuerst über allfällige gegenseitige Erwartungen und Vorstellungen zum Geschlechtsverkehr und über das Thema Verhütung ausführlich sprachen, bevor sie den Geschlechtsverkehr vollzogen.