___ abschliessend gefragt, ob sie noch Ergänzungen anzubringen habe. Sie führte mitunter aus, sie sei mit der Privatklägerin zur Opferhilfestelle gegangen. Dort sei der Privatklägerin erklärt worden, dass sie Schmerzensgeld erhalte, wenn sie den Beschuldigten 1 anzeige. Daraufhin habe die Privatklägerin gesagt «ich muss ihn anzeigen, ich bekomme Geld» und habe dabei gelacht. Dieser Satz mache sie kritisch (pag. 148 Z. 227 ff.). Angesichts der übrigen Aussagen von V.________ sowie der zwischenzeitlichen Abkühlung der Beziehung zwischen ihr und der Privatklägerin