__ vorgebrachten Zweifel am Wahrheitsgehalt der Darstellung der Privatklägerin ist mit der Vorinstanz festzustellen, dass vorab die freundschaftliche Beziehung von Y.________ zum Beschuldigten 1 zu beachten ist. Weiter begründet Y.________ ihre Zweifel mit blossen Mutmassungen, welche teilweise für sich selber sprechen und nicht weiter kommentiert werden müssen. Illustrativ kann auf ihre Aussagen auf pag. 169 Z. 26 ff. verwiesen werden: «A.________ hat E.________ nie zu etwas gezwungen. E.________ hat es selber gewollt und mitgemacht. Wir gingen zu A.________ nach Hause. E.________ war