Die Privatklägerin bestätigte dies und ergänzte, man habe ihr finanziell entgegenkommen wollen. Jedoch gehe es ihr nicht ums Geld (p. 91 Z. 65 ff.). Wenn die Privatklägerin rein finanzielle Interessen verfolgen würde, hätte sie das Angebot wohl nicht von Beginn weg ausgeschlagen.