Dort sei ihr erklärt worden, dass sie Schmerzensgeld erhalte, wenn sie den Beschuldigten 1 anzeige. Die Privatklägerin habe ihr daraufhin gesagt «Ich muss ihn anzeigen, ich bekomme Geld» und habe dabei gelacht. Sie habe ihn erst anzeigen wollen, als sie erfahren habe, dass sie Geld erhalte (p. 148 Z. 227 ff.). Die Aussagen von V.________ und Y.________ geben nur deren eigene Reaktion auf die Schilderungen der Privatklägerin wieder. Es ist festzuhalten, dass es bei Sexualdelikten kein typisches Opferverhalten gibt, vielmehr reagiert jede betroffene Person individuell und teils im Nachhinein nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grund sind die von Y.________ und V.____