31 fen sei (pag. 629 Z. 22 ff.). Auf nochmalige Nachfrage, ob dies gewesen sei, nachdem der Beschuldigte 2 gegangen sei, fügte sie an, dieser sei nochmals zurückgekommen, um sein «Cap» zu holen, worauf sie dann nochmals (zur Privatklägerin) hinübergeschaut und sich hingelegt habe und dann eingeschlafen sei (pag. 629 Z. 29 ff.).