sie habe das Gefühl gehabt, die drei Jungs hätten alle Viagra genommen, sie seien sehr «spitz» unterwegs gewesen (pag. 109 Z. 244 ff.), konnte sie diese Wahrnehmungen der Berührungen und Küsse zwischen dem Beschuldigten 1 und der Privatklägerin anlässlich ihrer staatsanwaltschaftlichen Einvernahme nicht mehr bestätigen. Vielmehr führte sie aus, aufgrund der Kissenwand hätten sie und die Privatklägerin sich nicht mehr sehen können, sie habe nur gehört, dass etwas lief, sie sei aber mit sich selber beschäftigt gewesen; sie habe gesehen, dass die Privatklägerin sitzend auf dem Sofa die Augen zugemacht habe, sie wisse nicht mehr, ob sie vorher «schon herumgemacht» hätten (pag.