_ gibt folglich gehörte Geräusche wieder. Der Beschrieb der Geräusche und ihre Ausführungen wonach es ihr peinlich sei, zeugen davon, dass sie die Situation tatsächlich so wahrgenommen hat und ihre Aussagen glaubhaft sind. Der Umstand, dass I.________ kein Gespräch zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten 1 mithören konnte, mag zwar den Eindruck verstärken, dass auch kein solches stattfand, jedoch kann dies auch nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden, da nicht abschliessend beurteilt werden kann, wie lange die jeweiligen Personen bereits wach