__ das Geräusch mit einem Händeklatschen und führte aus, nach dem «Fingerle» habe es ca. 1 Minute gedauert, dann sei das Klatschgeräusch gekommen, was einige Zeit gedauert habe. Sie habe von ihm ein Stöhnen und der Privatklägerin ab und zu ein «Schnaufen» gehört. Man habe aber mehr ihn gehört. Es sei irgendwann leise geworden. Sie habe sich im Nachhinein bei der Privatklägerin entschuldigt, da sie die Situation nicht habe einschätzen können (p. 110 Z. 285 – 292). Eine Äusserung der Privatklägerin habe sie nicht gehört, habe sich jedoch nicht darauf achten können (p 139 Z. 339). I.________ gibt folglich gehörte Geräusche wieder.