_ werde mit V.________, Y.________ mit dem Beschuldigten 2 und die Privatklägerin mit dem Beschuldigten 1 Geschlechtsverkehr haben (p. 108 Z. 208 f.). Der Beschuldigte 1 habe die Privatklägerin die ganze Zeit berührt und sie hätten sich geküsst (p. 109 Z. 244 f.). Die drei Jungs [Z.________ und die beiden Beschuldigten] seien die ganze Zeit «spitz» gewesen (p. 109 Z. 246). Als sie zu viert auf dem Sofa gesessen hätten, sei sie mit der Privatklägerin auf die Toilette gegangen. Dort habe sie ihr gesagt, sie wolle das nicht. Die Privatklägerin habe ihr gesagt, sie wolle es auch nicht und sei unter diesen Umständen nicht bereit dazu.