29 plausibel, dass jemand, der sich im Tiefschlaf befindet, erst im Verlauf solcher Handlungen aufwacht. Im Übrigen konsumierte die Privatklägerin vorgängig unbestrittenermassen Alkohol und Cannabis und schlief zudem erst seit wenigen Stunden. Vor diesem Hintergrund erachtet es die Kammer als umso plausibler, dass die Privatklägerin nicht realisierte, ausgezogen worden zu sein, und erst während der Penetration erwachte.