1325), brachte die Generalstaatsanwaltschaft vor, die Privatklägerin sei unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis gestanden. Bereits eine Substanz hätte gereicht, damit sie schnell eingeschlafen und in den Tiefschlaf gefallen wäre. Vor allem Alkohol habe eine sedierende Wirkung. Auch jemand, der tief schlafe, merke je nach dem nicht, was passiere (pag. 1330). Die Kammer schliesst sich der Generalstaatsanwaltschaft an. Es erscheint mehr als