Ich habe immer wieder gesagt, ‹hör uf i wot das nid›. Bis er dann irgendwann aufgehört hat und ich weiss noch, dass er auf meinen Rücken ‹kam›» [pag. 622 Z. 42 ff.]; «Ich war wie erstarrt, weil ich Angst hatte. In dem Moment weiss man nicht, was man machen soll. Ich habe es über mich ergehen lassen [pag. 623 Z. 6 f.]; «ich habe mich nicht selber ausgezogen» [pag. 624 Z. 30]; «Ich bin während der Penetration wach gewesen, also wach geworden wegen dem» [pag. 625 Z. 7]). Anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme räumte die Privatklägerin vermehrt Erinnerungslücken ein, was angesichts des Zeitablaufs sowie des Umstands, dass sie versucht, das Geschehene zu verdrängen (vgl. pag.