mich am vergewaltigen ist. Ich sagte ihm, er soll aufhören. Ich hatte Angst, weil er ein Mann ist und stärker ist. Ich sah, wie er sich selber befriedigte und auf meinem Rücken abspritzte» [pag. 92 Z. 93 ff.]; «ich habe ihm mehrmals gesagt ‹Hör uf, due nid›. [...] Er hat nichts gesagt und auch nicht aufgehört» [pag. 98 Z. 346 ff.]; «Er hat nicht verhütet. [...] ich habe es nicht erst am Morgen bemerkt. Ich bemerkte es, als er es am machen war» [pag. 101 Z. 429 ff.]). Vor Vorinstanz nannte die Privatklägerin wiederum die wesentlichen Elemente des Kernsachverhalts («Ich habe ihm gesagt ‹hör uf i wot das nid›. Er hat nicht aufgehört. Ich habe immer wieder gesagt, ‹hör uf i wot das nid›.