Sie habe ihm gesagt «Hör uf, Due das nicht, i wott das nid» (pag. 84 Z. 355 f.). Er habe gar nicht reagiert (pag. 84 Z. 358 f.). Sie habe nachher nichts mehr gemacht, sie habe nicht mehr gewusst, was machen in dieser Situation, sie habe einfach Angst gekriegt (pag. 84 Z. 361 ff.). Der Beschuldigte 1 habe ihr die Leggins und den Tanga ausgezogen, sie habe das nicht bemerkt (pag. 84 Z. 378 ff.). Auch anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 21. Dezember 2020 gab die Privatklägerin den Kernsachverhalt deckungsgleich wieder («Als ich erwachte, sah ich, dass ich unten keine Kleidung mehr anhatte. Ich bemerkte, dass A.________ mich am vergewaltigen ist.