28 vergewaltige. Sie habe sich nicht wehren können, da sie stark betrunken gewesen sei. Er habe einfach weiter gemacht. Sie habe sich umgedreht und gesehen, dass er sich selber befriedigt habe, dann sei sie wieder eingeschlafen (pag. 78 Z. 78 ff.). Auf Nachfrage präzisierte sie, der Beschuldigte 1 sei mit seinem «Schwanz» vaginal gegen ihren Willen in sie eingedrungen (pag. 83 Z. 317 ff.). Beim Befriedigen habe er dann auf ihren Rücken «abgespritzt» (pag. 83 Z. 340). Es sei nicht verhütet worden (pag. 83 Z. 346 f.). Sie habe ihm gesagt «Hör uf, Due das nicht, i wott das nid» (pag.