Der Beschuldigte 1 habe sich jedoch nicht aufhalten lassen. Danach habe sie noch gesehen, wie sich der Beschuldigte 1 selbst befriedigt habe, und sei wieder eingeschlafen (pag. 8). Auch in den darauffolgenden Einvernahmen gab die Privatklägerin diesen Kernsachverhalt inhaltlich übereinstimmend wieder: Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 30. Juli 2019 gab sie zu Protokoll, sie sei erwacht, als sie gemerkt habe, dass der Beschuldigte 1 sie