Vielmehr sind ihre Aussagen, die sexuellen Handlungen betreffend, konstant, zu weiten Teilen widerspruchsfrei und in sich konsistent sowie detailliert, enthalten Dialogfragmente und wurden bereits im freien Bericht konkret wiedergegeben. Sie schildert folglich innere Vorgänge (vgl. z.B. p. 78 Z. 84 f., wonach sie am nächsten Morgen so geschockt gewesen sei, dass sie niemandem etwas gesagt habe) und schildert die eigene Hilflosigkeit und Überforderung mit der Gesamtsituation. Ferner ist auffallend, dass ihre Aussagen ohne Übertreibungen auskommen, keine überbordenden Schuldzuweisungen oder unnötige Belastungen des Beschuldigten 1 enthalten.