, S. 22 ff. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung): Die Privatklägerin schilderte die Umstände der sexuellen Handlungen in der Wohnung in L.________(Ortschaft) sowohl in der delegierten Einvernahme vom 30.07.2019 (p. 76 ff.), vor der Staatsanwaltschaft am 21.12.2020 (p. 89 ff.) als auch anlässlich der Hauptverhandlung am 19.12.2022 (p. 621 ff.) gleichbleibend: