Zudem ist erstellt, dass die Privatklägerin an besagtem Abend viel kiffte. Zwar erachtet es das Gericht ebenfalls als erstellt, dass sie regelmässig Marihuana rauchte und entsprechend an den Konsum gewohnt war, jedoch handelte es sich vorliegend nicht bloss um das Rauchen eines Joints, sondern um eine grössere Menge. Hinzu kommt, die Mischintoxikation mit dem Alkohol, was die Wirkung des Alkohols und der Drogen auf den Körper noch verstärkte. Weiter hinzu kam aufgrund der vergangenen Zeit auch noch eine grosse Müdigkeit und Erschöpfung. Entsprechend war die Privatklägerin bereits in X.________(Ortschaft) «high», was den weiteren Beteiligten bereits bei der Abholung auffiel.