24 send einen grossen Teil einer Flasche roter Vodka trank und grosse Mengen Marihuana konsumierte. Wie viel die Privatklägerin effektiv trank bzw. ob lediglich eine Flasche roter Vodka geteilt wurde oder ob noch zusätzlich Alkohol konsumiert wurde, kann nicht mehr rekonstruiert werden. Selbst wenn lediglich eine Flasche roter Vodka aufgeteilt worden wäre, ist nach dem Gesagten erstellt, dass vorwiegend die Privatklägerin davon trank und die anderen lediglich schluckweise davon konsumierten. Zudem ist erstellt, dass die Privatklägerin an besagtem Abend viel kiffte.