Von den weiteren Anwesenden konnte Z.________ wohl am wenigsten zum Alkohol- und Drogenkonsum bzw. zum Zustand der Beteiligten aussagen. Er gab einzig an, es sei auf dem Parkplatz und in der Wohnung getrunken worden und man habe Drogen konsumiert. Auf dem Parkplatz sei der Zu- 23 stand der anderen Fahrzeuginsassen munter und heiter gewesen (p. 161 Z. 140 ff. und p. 162 Z. 207 ff.). Diese Aussage, spricht dem von den Mädchen Geschilderten nicht entgegen – ist doch allgemein bekannt, dass der Konsum von Alkohol und Drogen eine enthemmende Wirkung haben kann.