Nach dem Gesagten fällt auf, dass alle Mädchen angaben, es sei Alkohol und Marihuana konsumiert worden. Sie führen übereinstimmend aus, die Privatklägerin sei betrunken und bekifft gewesen und habe sich auch entsprechend verhalten. Der Zustand der Privatklägerin wird nicht bloss mit angetrunken und «bekifft» beschrieben, sondern mit «mega high», «sehr betrunken», so dass sie nicht mehr gerade habe gehen können, sich nicht mehr gespürt habe. Die jeweiligen Aussagen erscheinen nicht übertrieben und das geschilderte Verhalten der Privatklägerin lässt sich mit dem Konsum von Alkohol und Marihuana bzw. einer dadurch verursachten Mischintoxikation vereinbaren.